In Österreich ist der Jugendschutz nicht einheitlich geregelt. Alle neun Bundesländer haben eigene Jugendschutzgesetze. Für Kinder und Jugendliche gilt immer das Gesetz jenes Bundeslandes, in dem sie sich gerade aufhalten.

Die Jugendschutzgesetze der Bundesländer Burgenland, Niederösterreich und Wien sind in für den Jugendschutz relevanten Bestimmungen aufeinander abgestimmt und verwenden nur noch den Begriff „junger Mensch“. Die Jugendschutzgesetze der Bundesländer Steiermark, Kärnten, Salzburg, Tirol und Vorarlberg unterscheiden zwischen „Kindern“ und „Jugendlichen“.

In Vorarlberg gilt folgende Definition:

Kinder: Personen unter 14 Jahren

Jugendliche: Personen zwischen 14 und 18 Jahren

Rechte und Pflichten in Vorarlberg -> siehe  Österreichs digitales Amt, www.oesterreich.gv.at